Die Kassenbonpflicht gilt, meines Wissens, nur, wenn der Verein eine Registrierkasse hat. Das ist doch aber bei einer einmaligen Veranstaltung nicht der Fall. Dennoch muss für Kontrollen eine Strichliste geführt werden, wie viel Bier und Bratwürste verkauft wurden und das muss dann auch mit dem Einkauf übereinstimmen.
Die Gemeinnützigkeit verliert man nicht, wenn man die Steuergrenze von 35.000 Euro im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb überschreitet. Man wird dann eben nur steuerpflichtig.
Allerdings ist wichtig, dass dennoch der gemeinnützige Zweck weiterhin dominiert. Wenn allerdings die wirtschaftliche Tätigkeit zur wichtigsten Beschäftigung des Vereins wird, dann ist die Gemeinnützigkeit tatsächlich futsch.
H. Baumann