Kassenführerin nach Rücktritt noch Verpflichtungen?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 7 months von  hbaumann.
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    Die Kassenführerin ist während der Amtszeit zurückgetreten, ebenso die Vereinsvorsitzende. Beide hatten bis dahin Zugriff auf sämtliche Bankgeschäfte mit eigenen Zugangsdaten. Bevor der neugewählte Vorstand beim Notar die Änderung ins Vereinsregister beantragt, dann mit der Bank neue Online-Banking Verträge abgeschlossen und damit neue Zugangsdaten erhalten hat, bekommt der dieser keinen Zugriff auf das Vereinskonto. Mit dem Rücktritt der o. g. Vorstandmitglieder haben diese jegliche Vereinsarbeit zu unterlassen. Richtig? Es zeichnet sich jetzt aber ab, dass es noch einige Zeit dauern wird bis der neue Vorstand Zugriff auf das Vereinskonto bekommen wird. Kann die Kassenführerin in diesem Fall trotzdem noch Überweisungen tätigen. Es handelt sich dabei u.a. auch um Gehaltsauszahlungen. Der Rücktritt der Kassenführerin erfolgte übrigens bereits am 15.09.2014.
    Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da wir jetzt im Zugzwang sind.
    MfG

    hbaumann hbaumann

    Unabhängig davon, ob sie bereits eingetragen ist oder nicht, kann sie jederzeit wieder von Ihrem Amt zurücktreten. Diesen Rücktritt erklärt sie schriftlich gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Legt sie darin keinen Zeitpunkt fest, gilt der Rücktritt mit Datum des Schreibens.

    Nach einem Rücktritt darf das Amt nicht mehr ausgeübt werden. Dennoch könnte die zurückgetretene Kassenwartin noch bestimmte Aufgaben übernehmen. Der Vorstand muss ihr dafür allerdings die entsprechenden Vollmachten ausstellen, da sie ja keine Vorstandsfunktion mehr hat. So etwas kann man intern alles mit Vernunft und Einsicht regeln.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    hbaumann hbaumann

    Sorry, hier habe ich zwei Fragen miteinander vermischt. Die Aussage trifft aber auch für diese hier zu.

    H. Baumann

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