Guten Morgen,
So einfach ist das alles nicht, denn eine gesetzliche Grundlage (BGB) für die Kassenprüfung bzw. für das Amt des Kassenprüfers gibt es nicht. Die rechtliche Grundlage für die Kassenprüfung ergibt sich in der Regel aus der Vereinssatzung.
Ansonsten haben Kassenprüfer keine besonderen Befugnisse, sie können z. B. nicht die Vorlage von benötigten Belegen und Aufzeichnungen oder die Erteilung von Auskünften erzwingen.
Wenn ihnen benötigten Belege oder Aufzeichnungen nicht zugänglich gemacht werden oder angeforderte Auskünfte nicht erteilt werden, müssen sie dies aber in ihrem Bericht erwähnen.
Ob die Mitglieder des Vereins einen Vorstand entlasten wollen, der dafür verantwortlich ist, dass keine ordentliche Kassenprüfung durchgeführt werden konnte, ist Sache der Mitglieder.
Wichtig zu wissen ist: Die Kassenprüfung hat keine juristische Bedeutung. Sie ist eine interne Maßnahme, die alle Mitglieder darüber informiert, wie der Verein dasteht. Gleichzeitig gibt er den Mitgliedern der Mitgliederversammlung die Möglichkeit, bei der Entlastung des Vorstandes richtig zu entscheiden. Auf keinen Fall ersetzt aber die Kassenprüfung gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen (z.B. bei einem Geschäftsbetrieb).
Ich hoffe, das hilft Ihnen in der unangenehmen Sache.
Gruß
Cziudaj