Die Kassenprüfer werden durch die Mitgliederversammlung gewählt und auch nur durch diese erhalten sie ihren Prüfauftrag. Dieser besteht in der Regel darin, das abgelaufene Geschäftsjahr zu kontrollieren. Die Kassenprüfer sind in ihrer Entscheidung aber weitestgehend frei und können natürlich auch andere Zeiträume überprüfen.
Fand allerdings schon eine Entlastung des ehemaligen Vorstandes für den besagten Zeitraum vor Ihrer Vorstandstätigkeit statt, müssten die Kassenprüfer neue Erkenntnisse erhalten haben, die eine erneute Kassenprüfung erforderlich machen. Da müssten Sie dann schon handfeste Fakten vorlegen.
Der Verlag hat auch gute Publikationen, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
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H. Baumann