Wenn ansonsten korrekte Kontoauszüge vorgelegen haben, müssen sie solch ein Blatt, das offenbar selbst erstellt wurde, nicht akzeptieren. Das Ganze ist schon sehr merkwürdig und lässt vermuten, dass evtl. etwas vertuscht werden soll.
Normalerweise hätte in solch einem Fall die Mitgliederversammlung die Entlastung verweigern müssen. Leider haben Sie dazu nichts geschrieben.
Fordern Sie den Vorstand schriftlich auf, den originalen Kontoauszug nachzureichen. Sollte der abhanden gekommen sein, kann man sich bei der Bank ein Duplikat besorgen.
Außerdem sollten Sie sich die vorhandenen Kontoauszüge nochmals genau ansehen und jede Buchung kontrollieren. Auf den Kontoauszügen ist auch immer der jeweils aktuelle Kontostand enthalten. Vielleicht lassen sich daraus Rückschlüsse ziehen.
H. Baumann
Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de