Zuerst einmal sollte man sich fragen, warum macht er das womöglich? Hat er eventuell etwas zu vertuschen? Leider drängen sich ja die Fragen in diesem Zusammenhang auf. Durch meine langjährige Praxis weiß ich, dass man in solchen Fällen vor Überraschungen nicht gefeit ist. Insbesondere, wenn der Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt ist und die Amtsgeschäfte weitestgehend auch allein führt, ergeben sich bestimmte Verlockungen…
Der Restvorstand muss umgehend eine Vorstandssitzung einberufen, in der der Vorsitzende mit Fristsetzung aufgefordert wird, die gewünschten Unterlagen vorzulegen und für Fragen bereitzustehen. Das wird auch in das entsprechende Protokoll aufgenommen. Sollte der Vorsitzende an dieser Sitzung nicht teilnehmen, wird ihm der Beschluss per Einschreiben mit Rückschein zugestellt.
Weigert er sich dennoch, die Unterlagen herauszugeben, handelt es sich um vereinsschädigendes Verhalten. Der Restvorstand sollte dann ernsthaft überlegen, ob er zur nächsten Mitgliederversammlung einen Antrag auf Abwahl des 1. Vorsitzenden stellt. Die Kassenprüfer geben auf dieser Versammlung ihren Bericht mit dem Hinweis, dass dieser aus besagten Gründen unvollständig ist. Sie beantragen dann, dass der 1. Vorsitzende nicht entlastet wird. Durch die MV wird dann beschlossen, dass er die fehlenden Unterlagen bis zu einem bestimmten Termin beizubringen hat. Tut er es nicht, haftet er für daraus entstehende Schäden dem Verein gegenüber.
Ergeben sich aus den Unterlagen – wenn sie dann doch auftauchen – finanzielle Unregelmäßigkeiten, die der Vorsitzende nicht erklären kann, könnte das dann sogar zivilrechtliche Konsequenzen für ihn nach sich ziehen.
So weit sollte man aber nicht gleich denken. Möglicherweise liegen auch nur ein paar Missverständnisse bei der Übermittlung von Informationen der Kassenprüfer an den Vorsitzenden vor.
H. Baumann
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