Kassenprüfung Corona

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 5 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 8 months von  CShaaban.
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  • Kein Profilbild vorhanden SVOG

    Unsere MV für Februar 2021 wurde abgesagt und neu auf Februar 2022 angesetzt.
    Wir würden aber trotzdem gerne die Kassenprüfung für das Geschäftsjahr 2020 zeitnah und nicht erst in 2022 vornehmen.
    Kassenwart, 1.Vorsitzender, zwei Kassenprüfer – also vier Haushalte.
    Wir denken an eine “kontaktlose“ Prüfung, d.h. Kassenwart stellt die Daten digital zur Verfügung, Prüfung erfolgt via “Homeoffice“.
    Evtl. auftretende Fragen werden telefonisch, bzw. per e-mail geklärt.
    Gangbarer Weg , bzw. wie handhabt Ihr die Kassenprüfung in der aktuellen Zeit ?

    Dank und Gruß

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Warum muss der Vorsitzende bei einer Kassenprüfung dabei sein? Warum wird die MV auf Februar 2022 verschoben. Das Gesetz gibt dies nicht vor. Das Jahr hat erst begonnen. Man kann die MV auch im Mai oder Juni oder … verschieben, aber nicht gleich ins nächste Jahr!

    Geschäftsjahr 2020 sollte zeitnah geprüft werden, also 2021.

    Eine Kassenprüfung eines Vereins ist kein Privatsache, demzufolge können die Revisoren mit dem Finanzer zusammen sitzen. Es sollten die Abstände natürlich eingehalten werden.

    Es spricht nichts dagegen, wenn ihr die Prüfung digital machen könnt/möchtet.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Rosa: ganz so einfach ist es nicht. Laut Coronaschutzverordnung dürfen sich max. 5 Personen aus zwei Haushalten treffen. Kassierer und zwei Kassenprüfer ist schon ein Verstoß gegen diese Verordnung. Da müssen andere Wege gefunden werden!
    Ein gangbarer Weg wäre eine „doppelte“ Kassenprüfung. Erst setzt sich der Finanzler mit den einen, dann mit den anderen Kassenprüfer zusammen.

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Da bin ich anderer Meinung. Die Coronaverordnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, aber sie haben einiges gemeinsam. Ich zitiere mal aus unserer:

    Private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eine Person eines weiteren Hausstands beschränkt werden …

    Das bezieht sich ausdrücklich nur auf private Zusammenkünfte.

    Außerdem steht da.

    Erlaubt sind
    1. Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Anlässen, bei denen Personen unmittelbar zusammenarbeiten müssen, einschließlich der erforderlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen, sowie aus bildungs-, prüfungs- oder betreuungsrelevanten Gründen, …

    So eine Prüfung ist also nicht nur nicht verboten, sie ist ausdrücklich erlaubt! Allerdings sollte man natürlich Kontakte vermeiden, wo es möglich ist.

    Kein Profilbild vorhanden CShaaban

    Wir werden die JHV online/virtuell abhalten.
    Kassenprüfung machen wir wie folgt: Kassenwart macht alles fertig. 1 Kassenprüfer holt ab und prüft dann mit dem anderen Prüfer. Rückfragen telefonisch oder per Email, ggf auch per online Meeting.

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