Da bin ich anderer Meinung. Die Coronaverordnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, aber sie haben einiges gemeinsam. Ich zitiere mal aus unserer:
Private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eine Person eines weiteren Hausstands beschränkt werden …
Das bezieht sich ausdrücklich nur auf private Zusammenkünfte.
Außerdem steht da.
Erlaubt sind
1. Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Anlässen, bei denen Personen unmittelbar zusammenarbeiten müssen, einschließlich der erforderlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen, sowie aus bildungs-, prüfungs- oder betreuungsrelevanten Gründen, …
So eine Prüfung ist also nicht nur nicht verboten, sie ist ausdrücklich erlaubt! Allerdings sollte man natürlich Kontakte vermeiden, wo es möglich ist.