Zunächst sollten Sie mit solchen Unterstellungen, auch wenn Sie es hier als Vermutung oder nicht prüfbaren Möglichkeit äußern, äußerst vorsichtig sein.
Bzgl. der Abrechnung von Veranstaltungen müssen sie dem Kassenwart schon etwas Vertrauen entgegenbringen.
Sie können sich ja die Preislisten für Getränke und Essen vorlegen lassen, ebenso die Ausgabenbelege und die Abrechnung aus der, der Gewinn ersichtlich ist.
Vergleichen Sie dann Ausgaben für Essen und Getränke mit den Einnahmen und prüfen Sie dies auf Plausibilität.
Erkennen Sie hier möglicher Weise starke Differenzen, so würde ich mir dies vom Kassenwart erklären lassen.
Sind diese Erklärungen dann für Sie nicht nachvollziehbar, können Sie dies im Prüfbericht vermerken.
Ansonsten prüfen Sie nach den vorgelegten Belegen. Sind diese stimmig und dies im Kassenprüfbericht so angeführt, kann Sie keiner Haftbar machen.