Kassenprüfung – Umsetzung von Vorschlägen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 8 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden SVOG

    Hallo Forenmitglieder,
    Kassenprüfer sind ja gegenüber dem Kassenwart nicht weisungsbefugt. Zu auffälligen Sachverhalten, die jedoch den Antrag auf Nichtentlastung nicht rechtfertigen würden, werden meist Änderungsvorschläge oder Hinweise in den Bericht eingearbeitet. Ob solche Vorschläge, bzw. Anregungen umgesetzt werden sollen, kann nur die MV entscheiden. Bringt Ihr solche Punkte über einen Eilantrag während der MV zur Abstimmung, oder gibt es hierzu noch andere Möglichkeiten? Wie handhabt Ihr das ?
    Vielen Dank schon mal im Voraus !

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Man kann auch einen Antrag innerhalb der Einladungsfrist stellen. Die Frist muss in der Einladung stehen. Nicht jeder Vorschlag / Anregung muss in der MV abgestimmt werden.
    Um was für Anregungen handelt es sich denn?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Anträge die nicht in der Einladung stehe, können nicht beschlossen werden. Gem. BGB §32 (1) Satz 2 muss der Gegenstand (Top) zur Beschlussfassung in der Einladung genannt sein! Wird dies dennoch gemacht und ein nicht teilnehmendes Mitglied zieht vor Gericht z.B. mit dem Argument: „Hätte ich von diesen Antrag gewusst wäre ich gekommen“, Wird jedes Gericht diesen Beschluss kassieren.
    Am besten das Thema dann auf der nächsten Sitzung behandeln, bzw. wenn es dringlich ist eine aoMV einberufen.

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