Kassenprüfung und Entlastung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 11 months von  Rosa.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Gismo

    Unter einer Kassenprüfung verstehe ich die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verbuchung der Einnahmen (Beiträge/Spenden) sowie der Ausgaben (Einkäufe, Versicherung, Pacht/Miete u.ä.). Müssen die Kassenprüfer aber auch den Grund bzw. die bestimmungsgemäße Verwendung der Ausgaben überprüfen. Zum besseren Verständnis: Unser Vereinsheim besteht aus zwei Holzblockhäusern und sollte mit Strom versorgt werden. Die Kabelinstallation der Lampen, Schalter und Stecker sollte von Mitglieder durchgeführt werden. Der Anschluss ans Stromnetz sollte durch einen offiziellen Elektriker erfolgen. Geschehen ist aber tatsächlich Nichts. Stattdessen ist das Elektropaket im Lager verschwunden und besteht nur noch aus Einzelteilen. Wer haftet für solche Fehlinvestitionen, könnte die Vorstandsentlastung verweigert werden?
    vielen Dank für die Antworten

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    „Müssen die Kassenprüfer aber auch den Grund bzw. die bestimmungsgemäße Verwendung der Ausgaben überprüfen.“
    Ja, dies sollten sie tun. auf den Belegen sollte auch der Verwendungszweck vermerkt sein.

    „Wer haftet für solche Fehlinvestitionen, könnte die Vorstandsentlastung verweigert werden?“
    Die Entlastung kann verweigert werden. Bei der Prüfung kann man fragen, wo wer was mit dem Material geschehen ist. Diese Erklärung würde ich auch im Revi-Bericht vermerken.

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.