Kassierer und Kassenprüfer sind aus dem Verein ausgetreten – was nun?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 8 months von  i_cziudaj.
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    Der Kassierer und die beiden Kassenprüfer sind aus dem Verein ausgetreten. Neuwahlen stehen im März 2011 an.
    1. Wer kann bis dahin die Kasse weiter?
    2. Wenn bei der Neuwahl kein Kassenwart gefunden wird (zeichnet sich ab) wer führt die Kasse weiter? Eine Personalunion von Vorstandsämtern lässt die Satzung nicht zu.
    3. Darf bzw. muss der ehemalige Kassenwart (ausgetreten 31.12.2010) den Kassenbericht vortragen und Entlastung des Vorstands beantragen? Kann dies auch schriftlich geschehen und vom Versammlungleiter vorgetragen werden?
    4. Dürfen die ehemaligen Kassenprüfer (ausgetreten 31.12.2010) die Kasse prüfen? Wenn nicht, wer kann die Kasse prüfen? Können u.U. andere Vereinsmitglieder zur Kassenprüfung herangezogen werden? Kann ein Steuereberater die Kasse prüfen?

    Mit freundlichem Gruß
    Helmut Struck

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    Zu Ihren Fragen:
    Trifft Ihre Satzung keine andere Regelung dann gilt:
    Zu 1: Um die Fortführung der Vereinsgeschäfte sicher zu stellen ergibt sich bei dem Rücktritt des Kassierers folgende Alternative: das frei gewordene Vorstandsamt fällt bis zur Neuwahl an den 1. Vorsitzenden und bei dessen Ausscheiden an ein anderes Vorstandsmitglied.
    Oder, wenn ein Vorstandsamt frei wird, ist der erweiterte Vorstand berechtigt im Zuge der sogenannten Selbstergänzung das vakante Vorstandsamt bis zur Neuwahl neu zu besetzen.
    Zu 2: Läßt sich also bei Ihrer nächsten Neuwahl kein Kassenwart finden und findet deshalb keine Wahl des Kassenwarts statt, so bleibt das Vorstandsmitglied, entweder der 1. Vositzende oder das andere bestimmte Vorstandsmitglied, das den zurückgetretenen Kassenwart in der Zwischenzeit vertreten hat, weiterhin im Amt.
    Zu 3: Mit dem Austritt aus dem Verein zum 31.12.2010 tritt der Kassenwart auch von seinem Amt zurück. der Rücktritt beendet die Amtsführung mit sofortiger Wirkung. Er kann daher weder schriftlich noch mündlich den Kassenbericht vorlegen. Der Kassenbericht ist von dem Vorstandsmitglied vorzulegen, der das Amt des zurückgetretenen Kassenwarts ausfüllt.
    Zu 4: Auch für die ehemaligen Kassenprüfer gilt, dass mit ihrem Rücktritt zum 31.12.2010 ihre Amtsführung sofort beendet ist. Durch Vorstandsbeschluss können zwei fähige und unabhängige Vereinsmitglieder als kommissarische Kassenprüfer eingesetzt werden. Die ernannten kommissarischen Kassenprüfer müssen sich unbedingt einer Mitgliederversammlung stellen, die sie nachträglich bestätigen muss. Erfolgt keine nachträgliche Bestätigung durch die Mitgliederversammlung, muss die Kassenprüfung wiederholt werden.
    Ich hoffe, die Ausführungen helfen Ihnen weiter!
    Gruß
    I.C.

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    Kein Profilbild vorhanden Struck

    Danke für die ausführliche Antwort.

    Aber darf der 1. Vorsitzende das Amt auch übernehmen, wenn die Satzung die Ämterkombination nicht zulässt? Unsere Satzung enthält folgenden Passus: Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Der für den zurückgetretenen Kassenwart eingesprungene 1. Vorsitzende oder womöglich ein anderes Vorstandsmitglied sind natürlich nur kommissarisch im Amt und zwar nur so lange bis sich die Personalsituation ändert. Damit ist auf jeden Fall der Bestimmung über Vorstandsämter in ihrer Satzun genüge getan.
    I.C.

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