Kein Sepa – 20 Euro Gebühr

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 9 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Kikli

    Unser Kleingartenverein verlangt pro Rechnung 20 Euro Gebühr, wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt. Wie können wir uns dagegen wehren?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Was steht denn in eurer Satzung diesbezüglich? Gibt es eine Gebührenordnung, die in der Satzung verankert ist?

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    Kein Profilbild vorhanden Kikli

    Die Gebühr hat es all die Jahre nicht gegeben, erst mit der neuen Kassiererin fing es an. Sie hat keine Lust, den Eingang der Gelder zu kontrollieren.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Wenn k e i n Beschluss durch die MV erfolgt ist, braucht ihr auch diesen Betrag nicht zu zahlen, solange nichts in der Satzung steht.
    Man kann’s ja mal versuchen, steht sie auf den Standpunkt. Als Kassiererin ist sie immer verpflichtet den Beträge der Mitglieder zu prüfen. Was ist, wenn das Geld wieder zurück gebucht wird, weil Konto nicht gedeckt- Was acht sie dann? Nimmt sie dann das Doppelte?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Für die Erhebung einer solchen Gebühr bedarf es unbedingt einen Beschluss der Mitgliederversammlung oder es steht bereits in der Satzung oder Gebührenordnung. Auch eine Gebührenordnung und ggf. Änderungen in dieser bedürfen den Beschluss der Mitgliederversammlung.
    Wenn euere neue Kassiererin schon so anfängt muss sie sofort in ihre Schranken verwiesen werden. Sollte so etwas öfters vorkommen, müssen sich die Mitglieder die Frage stellen, ob sie für dieses Amt geeignet ist und ggf. sie Abwählen und neu Wählen.

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