Können Beiräte von Vorstandsitzungen ausgeschlossen werden?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 10 months von  hbaumann.
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    Der Beirat, der aus bis zu fünf Personen besteht, berät und unterstützt den Vorstand bei der Durchführung seiner Aufgaben. Mitglieder des Beirates dürfen nur Personen sein, die Mitglied eines ordentlichen Mitgliedes sind. Die Beiratsmitglieder werden vom Vorstand längstens für die Dauer von vier Jahren berufen. Beiratsmitglieder können nach Ablauf der Amtszeit erneut berufen werden.
    In den Beirat sind mindestens ein Mitglied aus den Dachverbänden der Städte und Kreise im Verbandsgebiet zu berufen
    Gem. Satzung

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ihre Frage wird durch einen Blick in Ihre Satzung beantwortet. Wenn die Beiräte Bestandteil des Vorstandes sind, können sie von Vorstandssitzungen nicht ausgeschlossen werden – es sei denn, die Satzung hat auch dazu besondere Festlegungen.

    Sind die Beiräte kein Bestandteil des Vorstandes, müssen sie auch nicht an den Sitzungen teilnehmen – können aber bei Bedarf.

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

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