Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind ein eingetragener Verein -nicht gemeinnützig-. Ein privater Campingverein mit 45 Parzellen
lt. Satzung aus dem Jahr 1992 berechnen sich die Betriebskosten aus den Kosten des Vorjahres und werden
auf 45 Parzellen umgelegt. Hierzu gehören auch die Kosten für das Osterfest, Sommerfest und die Kosten für Essen und Trinken
bei Gemeinschaftsarbeiten. Jedenfalls wurde so jahrzehntelang abgerechnet.
Beitrag (30 Euro) und die Betriebskosten incl. Kosten Feste pp werden in der Jahreshauptverhandlung
den Mitgliedern an Hand der Abrechnung dargelegt und werden jedes Jahr neu durch die Mitglieder festgesetzt.
Da wir uns immer aus dem Vorjahr berechnen wird so das Vereinsvermögen nicht angegriffen.
Pro Parzelle belaufen wir uns auf 60-70 Euro pro Parzelle für Kosten Feste und Kosten Gemeinschaftsarbeit.
In Bezug auf das Sommerfest haben die Mitglieder mehrheitlich beschlossen, dass dieses jährlich stattfindet
und das Budget hierfür in der JHV ( meist 2.500 Euro) in jeder JHV durch die Mitglieder per Beschluß festgelegt wird.
Da die Parzellen meist von Ehepartnern genutzt werden darf jedes alleinstehende Mitglied einen Gast ohne Zuzahlung (25 Euro)
zum Sommerfest mitbringen.
Das sieht eine Minderheit im Verein aber anders, bezweifelt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht berücksichtigt wird
weil nach Parzelle genenet wird, bezweifelt das die Kosten in der Betriebsabkostenabrechnung richtig untergebracht sind,
bezweifelt einfach alles was mit dem Sommerfest zu tun hat . Möchten das nur der zahlt, der am Fest teilnimmt.
und überhaupt sind die Kosten für Bierwagen, Getränke, Musik und Essen, Kuchen viel zu vie……l
(in diesem Jahr ca 2400 Euro bei 90 Teilnehmern und 8 zahlenden Gästen)
Haben die Dauerquerulanten (immer die gleichen Personen) Recht ?
Die Feste sind bei den übrigen Mitgliedern stets willkommen und fördern das Miteinander und Füreinander
Gehören die Kosten Feste pp in die Betriebskosten ?
Was können wir als Vorstand tun, um die Querulanten in die Schranken zu weisen.
Sieht der Gesetzgeber einen Höchtbetrag für Feste vor?
P.s. das Vereinsgelände wurde vor mehr als 30 Jahren von den Mitgliedern als Vereingekauft. Der Kaufpreis wurde nach Parzellengröße und
1/45 Anteil Gemeinschaftsfläche auf die Mitglieder umgelegt
Ich bin gepannt auf eure Antwort
lieben dank im Voraus