Kündigung widerrufen

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 3 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Reiter

    Vereinsmitglieder hatten ihre Mitgliedschaft gekündigt zum Jahresende wie in der Satzung festgelegt. Vor Ablauf des Jahres haben sie diese Kündigung widerrufen. Die Mehrheit des Gesamtvorstandes hatte diesen Widerruf akzeptiert, der Vorsitzende hatte sich enthalten. Sind die Widerrufe damit rechtens und die Mitglieder weiterhin Mitglieder?
    Die Widerrufe waren per email erfolgt, die Abstimmung im Vorstand per SMS.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Während die Amtsniederlegung eines Vorstandsmitgliedes nicht widerrufen werden kann, ist das bei einer Austrittserklärung möglich. Allerdings ist dieser Widerruf nur so lange möglich, wie der der Austritt noch nicht rechtskräftig ist.

    Beispiel:
    Für den Austritt gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten – also z.B. 3 Monate zum Jahresende. Dann kann diese Austrittserklärung noch bis zum 31.12. zurückgezogen werden. Danach ist der Austritt rechtskräftig und es geht nicht mehr.

    Zu empfehlen ist auch folgende Publikation des Verlages:
    https://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/
    Kunden des Verlages können sich mit Ihren Anfragen direkt an den Vereins-Service wenden und erhalten eine kompetente Antwort: redaktion@vereinswelt.de

    H. Baumann

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ich habe noch einen Hinweis vergessen. Der Widerruf der Austrittserklärung muss vom Vorstand anerkannt werden, was bei Ihnen ja offensichtlich der Fall ist.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    der folgende Artikel liefert weitere Informationen zum Thema Kündigung:

    https://www.vereinswelt.de/kuendigungsfristen-mitglieder

    Viel Spaß bei der weiteren Vereinsarbeit!

    Ihr Redaktions-Team

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.