Kündigungsfrist – kann der Vorstand diese irgnorieren?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 10 months von  Vereinsmaier.
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  • Kein Profilbild vorhanden cs1711

    Zum Thema Ende der Mitgliedschaft besagt unsere Satzung:
    —————————-
    Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschließung. Der
    Austritt ist nur zum Ende eines jeden Jahres möglich. Er ist spätestens drei Monate
    vorher gegenüber dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Jedes der Vorstandsmitglieder
    ist zum Empfang der Austrittserklärung berechtigt.
    —————————-
    Konkret bedeutet das ja, dass Kündigungen, die uns jetzt noch erreichen, erst zum 31.12.2013 wirksam sind und im kommenden Jahr noch volle Beitragspflicht besteht.

    Wenn nun ein Mitglied diese Kündigungsfrist aus nachvollziehbaren Gründen nicht einhalten möchte, könnten wir als Vorstand dem Mitglied entgegenkommen (wenn wir denn wollen)? Denn damit würde wir ja ein Mitglied anders behandeln, als es in der Satzung vorgesehen ist, dem Verein entgeht ein Jahres-Mitgliedsbeitrag etc.

    Viele Grüße
    cs

    Kein Profilbild vorhanden Vereinsmaier

    Meiner Meinung nach haben die Bestimmungen in der Satzung Vorrang. Sonst könnte ja jedes Mitglied an einem beliebigen Punkt im Jahr kündigen. Und das finde ich in der Tat unfair gegenüber den anderen Mitgliedern, die die Kündigungsfrist einhalten. Schließlich hat jedes Neumitglied die Satzung erhalten und ist somit ausreichend informiert worden. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist halt mit einem Vertrag vergleichbar.

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