Leitung der JHV mit Vorstandswahl

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    Im letzen Jahr haben der 1. Vorsitzende und der 1. und 2. Rechner ihr Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Die Einberufung einer aoMV zwecks Vorstandneuwahl wurde wegen mangelnder Bewerber abgebrochen. Da satzungsgemäß der 1. oder der 2. Vorsitzende plus ein weiteres Vorstandsmitglied zur handlungsfähigkeit nötig sind und der 2. Vorsitzende und Schriftführer im Amt verblieben sind, ist die Handlungsfähigkeit gegeben.
    Meine Fragen:
    Darf für die im 1. Quartal anstehende JHV mit Vorstandsneuwahl der 2. Vorsitzende die Leitung der Versammlung an den Schriftführer abgeben, wenn ein Protokollführer ernannt wird?
    Wenn sich wieder nicht ausreichend Bewerber für die Ämter finden, wieviele Anläufe für eine Neuwahl dürfen genommen werden? Müssen überhaupt erneute Anläufe genommen werden? Gewählt wird der Vorstand lt. Satzung für 3 Jahre. Kann der verbliebene Vorstand (gewählt 2021) bis dahin im Amt bleiben? Da es sich um einen Kleingartenverein handelt, der als Verein ja mit der Stadt einen Pachtvertrag abgeschlossen hat, was passiert mit den Parzellen und den sich darauf befindlichen Bebauungen sollte der Verein sich auflösen?

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