Beim Kleingartenverein bin ich Revisor.
Bei einem Wanderclub war ich Kassier, jetzt in der Endphase der Liquidation – Liquidator.
Das gesetzlich vorgeschriebene Liquidationsjahr ist zum 30.09.2012 abgeschlossen.
Letzte Steuererklärung ist abgegeben und eine Rückzahlung vom FA aufgrund der Unterlagen des Steuerberaters eingegangen. Der Notar hat bereits die Urkunde erstellt und in Abschrift an das Registergericht geschickt.
Meine Frage: Kann ich als Liquidator nun das Konto des Vereins auflösen und entsprechend der Satzung das Restguthaben an den genannten gemeinnützigen Verein überweisen.
Oder: muss ich noch etwas besonderes beachten?
Muss ich evtl. beim Finanzamt noch Rückfragen?
Muss ich eine Rückmeldung vom Registergericht noch abwarten?
Für eine baldige Rückantwort danke ich Ihnen recht herzlich.