Mitglied zahlt nicht

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 8 months von  hbaumann.
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    In unserem Kleingartenverein gibt es ein Mitglied, welches im Jahr 2016 keine seiner Rechnungen (Pacht, Wasser, Strom) bezahlt hat. Zusammen mit den neuen Rechnungen aus 2017 sind das Schulden von über 1000 Euro. Wir haben ihm schon den Strom abgestellt und werden im Frühjahr auch das Wasser in seinem Garten nicht wieder anstellen. Ist das rechtens? Wie ist jetzt das weitere Vorgehen? Können wir den Kollegen einfach rauswerfen? Wobei wir dann ja wohl in jedem Fall das Geld abschreiben können. Die Mahnungen für 2016 wurden verschickt. Vielleicht noch zur Erklärung: Wir haben den Vorstandsjob erst vor einem halben Jahr übernommen und vorher einfach keine Zeit gehabt, uns um diesen Gartenfreund zu kümmern.

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    Sie sollten zunächst einmal in den Pachtvertrag mit dem Mitglied schauen und auch in Ihre Vereinssatzung. Darin ist möglicherweise eine Regelung im Falle der Nichtbezahlung enthalten.

    Ansonsten sind diese Beträge ja für eine erhaltene Leistung fällig. Werden sie trotz Mahnung und Fristsetzung dennoch nicht bezahlt, kann die Leistung verweigert werden. Durch einen Austritt geht der Anspruch nicht verloren. Der Verein müsste dann allerdings klagen.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Baumann

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