Beitragsinkasso
© monropic / Adobe Stock

Die Termine müssen in der Satzung beziehungsweise Beitragsordnung unmissverständlich geregelt werden.

Egal, ob die Mitgliedsbeiträge monatlich, vierteljährlich oder jährlich zu leisten sind. Was die Zahlungsform betrifft, so gibt es 3 Möglichkeiten, die Beiträge zu erheben:

  • Einzelüberweisung Einzelüberweisungen erfordern von den Mitgliedern ein Höchstmaß an Zahlungsdisziplin. Je größer der Anteil der Einzelüberweisungen am gesamten Beitragsaufkommen ist, desto höher ist die Gefahr von Beitragsrückständen.
  • Dauerauftrag Haben die Mitglieder erst einmal einen Dauerauftrag erteilt, macht dies den regelmäßigen Zahlungseingang ein ganzes Stück sicherer. Erhöht sich der Mitgliedsbeitrag, kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen, bis alle Mitglieder den Dauerauftrag umgestellt haben.
  • Lastschriftverfahren Die Einzugsermächtigungen Ihrer Mitglieder erleichtern Ihnen die Beitragsabwicklung enorm. Das gilt insbesondere auch bei der Anhebung von Mitgliedsbeiträgen. Auch wenn eine Einzugsermächtigung nach jedem Zahlungstermin innerhalb von 6 Wochen widerrufen werden kann: Beim Beitragseinzug im Lastschriftverfahren sind die Beitragsrückstände mit Abstand am geringsten.

Möchten Sie mehr zum Thema „Beitragsinkasso“ erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie das „Handbuch für VereinsVorsitzende“ 14 Tage kostenlos!