Sie sollten zunächst einmal in den Pachtvertrag mit dem Mitglied schauen und auch in Ihre Vereinssatzung. Darin ist möglicherweise eine Regelung im Falle der Nichtbezahlung enthalten.
Ansonsten sind diese Beträge ja für eine erhaltene Leistung fällig. Werden sie trotz Mahnung und Fristsetzung dennoch nicht bezahlt, kann die Leistung verweigert werden. Durch einen Austritt geht der Anspruch nicht verloren. Der Verein müsste dann allerdings klagen.
Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/
H. Baumann