Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  hbaumann.
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    Wenn in der Satzung eine e.V. unter Mitgliederversammlung
    steht \“Das Protokoll ist den Mitgliedern in Schriftform bekannt zu machen\““
    muss es dann an alle Mitglieder verschickt werden?“

    hbaumann hbaumann

    Das ist nicht gesagt. Das kann auch bedeuten, dass das Protokoll im Vereinsheim ausgehangen oder bei der nächsten Versammlung verteilt wird. Entscheidend ist, wie es üblicherweise bisher gemacht wurde.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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