Hallo Traeumer,
ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten. Was Sie aus dem Newsletter zitiert haben, möchte ich noch folgendermaßen ergänzen. Ich gehe davon aus, dass der Hundesportverein eine eigene Anlage hat, auf der mit den Hunden trainiert wird.
Als Mitgliesbeiträge bezeichnete Ausgaben, die bei wirtschaftlicher Betrachtung das Entgelt für eine Leistung der empfangenden Körperschaft darstellen (z.B. Benutzungsgebühr für eine Sportanlage, Hundesportanlage, Tennisplatz etc. sind nicht nach § 10b Abs. 1 EStG abziehbar.
Ich würde Ihnen dennoch raten, in Ihrem Fall noch einmal
Kontakt mit Ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
Gruß
mops