Mitgliedsbeiträge als Spende

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 2 months von  mops.
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    Mitgliedsbeiträge können in der Regel steuerlich abgesetzt werden. also wie eine Spende behandelt werden – wenn der Vereinszweck nicht seinen Schwerpunkt in den Bereichen Sport und Kultur hat, beziehungsweise der Vereinszweck primär der Freizeitgestaltung dient – wie z.B. bei Gesangs- oder Musikvereine.
    Gehört Ihr Verein zur großen anderen Gruppe, gehört in die Spendebescheinigung (oder auf den Kontoauszug) folgender Satz: .. es handelt sich um einen der Art nach abziehbaren Mitgliedsbeitrag nach § 10 Absatz 1 Satz 2 des EStG handelt! So war es im Newsletter vom 27. Mai 2011 aufgeführt und zu lesen!
    Meine Frage hierzu: Gehört ein Hundesportverein (e.V.)(Aufgaben: Förderung des Hundesports/Ausbildung im Hundesport/Förderung an den Belangen des Tierschutzes etc.) zu dieser großen anderen Gruppe und können somit die Mitgliedsbeiträge als Spende steuerlich geltend gemacht werden?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Traeumer,
    ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten. Was Sie aus dem Newsletter zitiert haben, möchte ich noch folgendermaßen ergänzen. Ich gehe davon aus, dass der Hundesportverein eine eigene Anlage hat, auf der mit den Hunden trainiert wird.
    Als Mitgliesbeiträge bezeichnete Ausgaben, die bei wirtschaftlicher Betrachtung das Entgelt für eine Leistung der empfangenden Körperschaft darstellen (z.B. Benutzungsgebühr für eine Sportanlage, Hundesportanlage, Tennisplatz etc. sind nicht nach § 10b Abs. 1 EStG abziehbar.
    Ich würde Ihnen dennoch raten, in Ihrem Fall noch einmal
    Kontakt mit Ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
    Gruß
    mops

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