Mitgliedschaft wird durch Vorstand entschieden

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 6 months von  FriedelVogt.
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  • Kein Profilbild vorhanden SusanneM

    Hallo, mein Frage dreht sich um den Eintritt in einen Verein. Ich möchte Mitglied eines Vereins werden. In der Satzung steht das der Antrag des Bewerber durch den Vorstand entschieden wird. Eine Ablehnung des Antrags bedarf keiner Begründung.
    Meine Frage ist, ob das rechtmäßig ist, dass ein Vorstand eine Mitgliedschaft ablehnen darf ohne ersichtlichen Grund?
    Vielen Dank für eine Antwort
    Gruß

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Da, so gehe ich mal davon aus, diese Satzung im Vereinsregister durch das Amtsgericht eingetragen wurde, ist dies so rechtens.
    Wenn denn in der Satzung steht, das er einen Grund bzgl. der Ablehnung dem Antragsteller mitteilen muss, so ist der Vorstand dazu verpflichtet, ansonsten kann er ohne Nennung von Gründen ablehnen.

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    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Auf https://www.vereinswelt.de/querulanten-und-problem-baeren steht dazu:

    … Eine entsprechende Satzungsregelung kann so aussehen: „Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Mit der Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Das Mitglied erhält eine schriftliche Aufnahmebestätigung.“ Bleibt die Frage: Kann der Vorstand dann auch die Aufnahme eines Bewerbers verweigern? Klare Antwort: Ja. Ein Verein ist – sofern er sich durch die Satzung nicht anderweitig bindet – grundsätzlich frei in der Entscheidung, wer aufgenommen wird, oder nicht. Lediglich Monopolvereine haben es hier schwerer! …

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