Mithilfe von Kindern im Verein

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 8 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Sakalidis

    Hallo,
    Darf ein 10 jähriges Kind im Schwimmbad im Wasser oder am Beckenrand mithelfen?
    Macht sich der Übungsleiter strafbar? Verstöst er gegen ein Gesetz? Oder kann ihm die Lizenz entzogen werden?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Die Frage ist doch, was Sie unter Mithilfe verstehen. Wenn es darum geht, z.B. die Schwimmbretter zu verteilen oder Zeit zu nehmen, ist dagegen sicher nichts einzuwenden. Aufsichtspflichten oder Übungsdurchführungen darf das Kind aber nicht selbständig übernehmen. Die Verantwortung bleibt immer allein beim Übungsleiter.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Bauman

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