Mögliches Jahreseinkommen für Ehrenamtliche im Zweckbetrieb?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 6 months von  hbaumann.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden BWHajott

    Zur Finanzierung unseres gemeinnützigen Zweckes schenken wir täglich Getränke und kleine Snacks gegen Bezahlung an unsere Vereinsmitglieder aus. Wieviel können die ehrenamtlich tätigen Mitglieder jährlich maximal für die Betreuungs-und Ausschanktätigkeiten verdienen?

    hbaumann hbaumann

    Der Ausschank von Speisen und Getränken ist keine ehrenamtliche Tätigkeit und die Einnahmen gehören in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Wenn Sie die Akteuere entschädigen wollen dafür, geht das nur über ein Anstellungsverhältnis – z.B. einen Minijob. Die Mittel dafür müssen Sie ebenfalls dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entnehmen.

    Sie könnten natürlich die Bewirtschaftung auch an diejenigen verpachten. Dann arbeiten sie auf eigenes Risiko und für eigenen Gewinn und haben dann die Einnahmen selbst zu versteuern.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.