Muss die Kassenprüfung dem Amstgericht vorgelegt werden ?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 11 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Susannekl

    Wir haben das 1x eine Kassenprüfung gemacht und dann hieß es von einigen Mitgliedern das wir sie beim Amtsgericht einreichen müssen. Stimmt das ?

    hbaumann hbaumann

    Nein, stimmt nicht! Das Amtsgericht interessiert sich dafür nicht, nicht einmal das Finanzamt. Das will allerdings die Jahresabschlüsse sehen.

    Die Kassenprüfung ist eine vereinsinterne Angelegenheit und es steht daher jedem Verein frei, ob er überhaupt Kassenprüfer wählt oder nicht.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden SusVss

    Wenn die Kassenprüfung aber die Jahresprüfung ist dann aber doch?

    hbaumann hbaumann

    Wo steht denn das?

    Das Amtsgericht hat doch mit den Finanzen nichts zu tun. Der Kassenprüfbericht ist eine vereinsinterne Angelegenheit.

    Die Finanzen könnten für das Amtsgericht maximal dann interessant werden, wenn offensichtlich zu erkennen ist, dass der Verein nur ein Deckmantel für ein Gewerbe sein soll. Dann kann das wichtig werden für den Entzug der Rechtsfähigkeit. Der Verein muss sich dann nämlich bei der IHK anmelden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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