Normalerweise sind ja die Beschlüsse der MV kein Geheimnis. Dennoch ist der Verein (Vorstand) nicht dazu verpflichtet, Protokolle auszuhändigen. Letztendlich entscheidet das aber der Vorstand bzw. die MV selbst. Das könnte sogar in eine Geschäftsordnung aufgenommen werden.
Insbesondere bei angespannten Situationen im Verein, sollte man aber mit Unterlagen sehr sensibel umgehen. Zu schnell gelangen sie sonst in die falschen Hände, was sich durchaus nachteilig für den Verein auswirken kann.
Handelt es sich allerdings um persönliche Interessen des Mitgliedes, die einer Klärung bedürfen, dann muss ihm zumindest Einsicht gewährt werden – sogar auch in andere Unterlagen.
Beispiel: Es wird festgestellt, dass das Mitglied Beitragssäumiger ist, was dieses aber bestreitet. Dann müssen ihm die entsprechenden Unterlagen zur Einsicht vorgelegt (aber nicht ausgehändigt) werden, um ihm die Chance zu geben, das Gegenteil zu beweisen oder aber die Feststellung des Vereins zu bestätigen.
H. Baumann
http://www.vorstandswissen.de