Nere Vorstand erst nach Eintragung handlungsfähig?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  Paulchen.
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  • Kein Profilbild vorhanden Paulchen

    Hallo!
    In unserem Verein wurde ein neuer Vorstand gewählt und die Vorstandsänderung wurde beim Amtsgericht abgegeben. Die Zustellung des Bescheids über die Neueintragung dauert jedoch laut Amtsgericht ca. 2-3 Wochen.

    Ist der neue Vorstand jetzt trotzdem handlungsfähig oder muss er die Bestätigung vom Amtsgericht abwarten?

    Zur Info:
    Die Wahl war korrekt durchgeführt worden und auch beschlussfähig.
    In unserer Satzung steht als Klausel: „Bis zur Neuwahl bleibt der alte Vorstand im Amt.““ Darauf beziehen sich die alten Vorstandsmitglieder und verweigern bis zur offiziellen Eintragung beim Amtsgericht die Herausgabe wichtiger Dokumente (Finanzen).

    Sonnige Grüße

    Jens Rübsam

    1. Vorsitzender SMC Fulda e.V.

    Kein Profilbild vorhanden Paulchen

    Hallo Herr Baumann!
    Vielen Dank für die Info.

    Jens Rübsam

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