Neuwahl von Kassier und 2. Vorstand

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 7 months von  hbaumann.
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    Müssen die neugewählten Personen beim Registeramt gemeldet werden? Vorstand meint ist nicht zwingend notwendig.

    hbaumann hbaumann

    Der § 67 BGB schreibt vor, dass jede Änderung des Vorstandes dem Amtsgericht angezeigt werden muss. Nach der gängigen Rechtsauffassung zählt auch eine Wiederwahl dazu. Allerdings müssen sich die wiedergewählten Vorstandsmitglieder nicht nochmals notariell beglaubigen lassen. Das ist nur für die neugewählten Vorstandsmitglieder des vertretungsberechtigten Vorstandes nach § 26 BGB erforderlich.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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