Hallo,
ich hätte eine Frage zu folgendem Vorfall:
Im Mai dieses Jahr ist unser alter Vorstand komplett zurück getreten bei einer Außerordentlichen Mitgliederversammelung. Ihre Amtszeit wäre im Oktober 2012 beendet gewesen. Bei dieser Außerordentlichen Mitgliderversammelung wurde dann ein neuer Vorstand gewählt.
Wir hatten jetzt im November unsere jährliche Mitgliederversammelung, aber ohne Neuwahlen obwohl wir folgenden Vermerk in unserer Satzung haben:Der Rücktritt oder die Abwahl eines Vorstandsmitglieds ändert nichts an der rechtlichen
Verantwortlichkeit für seine bisherige Tätigkeit als Vorstand gegenüber dem Verein.
Scheidet ein Beisitzer durch Rücktritt während einer Amtsperiode aus, so ist eine Nachwahl
nur erforderlich, wenn dies von einem Vereinsmitglied beantragt wird. Die Vereinsmitglieder
sind durch einen einfachen Brief an die dem Verein zuletzt bekannten Mitgliedsadresse vom
Ausscheiden zu unterrichten. In diesem Brief ist das Recht auf die Stellung eines einen
Nachwahlantrags aufzuführen.Wird ein solcher Nachwahlantrag gestellt, oder scheidet ein
anderes Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt die
Mitgliederversammlung in einer außerordentlichen Sitzung einen Nachfolger für die restliche
Amtsdauer des Ausgeschiedenen,.*
Ich habe unseren Vorstand auf diesen Vermerk aufmerksam gemacht, aber diese meinten: Eine Neuwahl wäre nicht erforderlich und dies würde sich nur auf eine Person beziehen vom Vorstand und nicht wenn der Gesam Vorstand zurück treten würde.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
m f g
Martina Joos