Die Buchungen erfolgen normalerweise zum Zeitpunkt des Geldflusses. Wenn das Geld im Jahr 2016 ausgezahlt wurde, hätte es auch dann gebucht werden müssen.
Da der Jahresabschluss 2016 wahrscheinlich schon fertig ist, müssen Sie diese Beträge nun doch in 2017 buchen aber vermerken, dass das eine Auszahlung in 2016 betrifft. Ist der Jahresabschluss für 2016 dagegen noch nicht abgeschlossen, können Sie das auch noch in 2016 buchen.
Schatzmeister aktuell
Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215
H. Baumann