Personalunion 2. Vorsitzender und stellv. Geschäftsführer

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years von  hbaumann.
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    Ist es rechtlich möglich, in Personalunion 2. Vorsitzender und stellvertretender Geschäftsführer zu sein?

    hbaumann hbaumann

    Aus Ihrer Frage geht nicht klar hervor, welchen Satus der stellv. GF hat. Falls es sich ebenfalls dabei um eine Vorstandsfunktion handelt, müsste die Satzung diese sog. Ämterhäufung ausdrücklich zulassen. Anderenfalls wäre es nicht möglich.

    Handelt es sich um ein Angestelltenverhältnis, dürfte die Satzung diese Konstellation nicht ausdrücklich ausschließen. Im Arbeits- und Vereinsrecht gibt es dazu keine Vorschriften, sodass es nicht verboten ist, wenn ein gewähltes Vorstandsmitglied auch gleichzeitig Angestellter des Vereins ist. Es gibt dabei allerdings einiges zu beachten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
    http://www.vorstandswissen.de/page5.php – Artikel 04-19

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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