Hallo Hubert,
seit 2009 ist durch Gesetz festgelegt, eine Zuwendungsbescheinigung auszustellen.
Das beinhaltet, dass jeder Spender ein Recht auf die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung hat, aber nicht, dass jeder Spender eine Zuwendungsbescheinigung annehmen muss.
In Ihrem Falle verzichtet die Firma auf die ihr zustehende Zuwendungsbescheinigung, will vielmehr selbst die betreffende Sachspende steuerlich beim Finanzamt geltend machen. Man kann darin zwei Intentionen sehen: einmal Ihnen die Arbeit zu ersparen, andererseits mit dem Zugriff auf die steuerliche Geltendmachung Vorteile durch z.B. Höherbewertung der Sachspende für sich herauszuschlagen.
Ihr Vorgehen zu einer finanztechnisch klaren Position Ihres Vereins kann nur sein, dass Sie auf jeden Fall eine Spendenbescheinigung mit dem von Ihnen ermittelten Sachwert dem Spender zusenden. Es muss auf jeden Fall über die Wertbemessung der Sachzuwendung von Ihrer Seite mit der Firma gesprochen werden, zumal, wie Sie sagen, es für Sie nicht klar ist, ob die Sachspende aus dem Privatvermögen oder aus dem Betriebsvermögen erfolgt.
Aus buchungstechnischen Gründen empfiehlt es sich vielleicht sogar, ohne damit den Spender verärgern zu müssen, das Finanzamt zu kontaktieren.
Gruß Mouche