Pflicht zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen?

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  • Kein Profilbild vorhanden HubertP

    Hallo,

    unser gemeinnütziger Sportverein, dem ich als Vorstandsvorsitzender angehöre, hat in diesem Jahr bereits mehrere Sachspenden (im Wert von jeweils unter 200 Euro) und eine Geldspende i.H.v. 40 Euro erhalten. Bei der Geldspende handelt es sich um eine Privatspende und es wurde dem Spender ein vereinfachter Spendennachweis ausgestellt. Bei den Sachspenden wurde nicht um eine Zuwendungsbescheinigung gebeten bzw. mitgeteilt, dass die Sachspende von der jeweiligen Firma steuerlich geltend gemacht wird. Außerdem ist bei einer der Sachspende bislang nicht klar, ob die Sachspende dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen (und dort zum Buchwert) entnommen wurde.

    Muss ich trotz dieser z.T. fehlenden Angaben und ohne den Spender-Wunsch, eine Zuwendungsbescheinigung erhalten zu wollen, solche ausstellen? Falls ja, wo ist dies gesetzlich vorgeschrieben?

    Über ein Beantwortung meiner Frage würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits vorab.

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Hubert,
    seit 2009 ist durch Gesetz festgelegt, eine Zuwendungsbescheinigung auszustellen.
    Das beinhaltet, dass jeder Spender ein Recht auf die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung hat, aber nicht, dass jeder Spender eine Zuwendungsbescheinigung annehmen muss.
    In Ihrem Falle verzichtet die Firma auf die ihr zustehende Zuwendungsbescheinigung, will vielmehr selbst die betreffende Sachspende steuerlich beim Finanzamt geltend machen. Man kann darin zwei Intentionen sehen: einmal Ihnen die Arbeit zu ersparen, andererseits mit dem Zugriff auf die steuerliche Geltendmachung Vorteile durch z.B. Höherbewertung der Sachspende für sich herauszuschlagen.
    Ihr Vorgehen zu einer finanztechnisch klaren Position Ihres Vereins kann nur sein, dass Sie auf jeden Fall eine Spendenbescheinigung mit dem von Ihnen ermittelten Sachwert dem Spender zusenden. Es muss auf jeden Fall über die Wertbemessung der Sachzuwendung von Ihrer Seite mit der Firma gesprochen werden, zumal, wie Sie sagen, es für Sie nicht klar ist, ob die Sachspende aus dem Privatvermögen oder aus dem Betriebsvermögen erfolgt.
    Aus buchungstechnischen Gründen empfiehlt es sich vielleicht sogar, ohne damit den Spender verärgern zu müssen, das Finanzamt zu kontaktieren.
    Gruß Mouche

    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    der nachfolgende Artikel liefert wichtige Hinweise zum Thema Spendenbescheinigungen:

    https://www.vereinswelt.de/spendenbescheinigung

    Viel Spaß bei der weiteren Vereinsarbeit!

    Ihr Redaktions-Team Vereinswelt

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