Probleme mit 1 Vorsitzenden

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 4 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden brueno

    Hallo.
    Mittlerweile haben der Schriftführer und ich(Kassierer)unseren Rüchtritt bekannt gegeben,weil das Vertrauen in unseren Vorsitzenden nicht mehr da ist.Wenn z.B.in einer Vorstandssitzung eine neue Anschaffung beschlossen wird und er auch noch zustimmt läuft er spätestens nach 2 Tagen herum und erzählt den anderen Mitgliedern das alles zu teuer ist und er es nicht wollte.Mit der Wahrheit nimmt er es auch nicht so genau.Anfang des Jahres wollte schon ein Mitglied die Vertrauensfrage stellen,weil der damalige Kassierer aufhörte und er nur für Unruhe sorgte.Damals machte ich ihm den Vorschlag das er nach einiger Zeit ca.2 Mon. seinen Rüchtritt erklärt was er mir auch zu sagte, den ich wollte die Vertrauensfrage umgehen.Unter diesen Voraussetzungen habe ich auch nur den Posten als Kassierer angenommen.Aber es tat sich nichts.Jetzt ist es aber so das er eine schriftliche Aufforderrung mit Unterschriften der Vorstandschaft für den Rüchtritt bekommt.Der überwiegend gößte Teil der Mitglieder will unseren 1 Vorsitzenden nicht mehr.Falls er nicht zurück treten wird ,wovon wir ausgehen müßte man doch die Vertrauensfrage stellen.
    Kann mir jemand gute Ratschläge geben wie man das dann am besten behandelt.
    Im Voraus schon mal ein Danke
    LG
    Brueno

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Brueno,
    Es scheint mir, dass es in Eurem Verein um persönliche Querelen geht. Der Vorsitzende bzw. das Handeln des Vorsitzenden wird von den Vereinsmitgliedern nicht mehr gewollt. Dann muss der Vorsitzende in einer außerordentlihen Mitgliederversammlung eben abgewählt werden oder Sie warten bis zur nächsten Jahreshauptversammlung und stellen einen anderen Kandidaten auf.
    Das mit der Vertrauensfrage, die Sie stellen möchten, ist nicht so einfach. Haben Sie nachgesehen, ob dies laut Ihrer Vereinssatzung möglich ist. Wenn dieses Vorgehen in Ihrer Satzung verankert ist, dann ist das Vorgehen geregelt. Und Sie können sich nach der Satzung richten.
    Ansonsten Können Sie in einer Mitgliederversammlung die Frage stellen: Sind Sie mit der Arbeit des 1. Vositzenden zufrieden? Wird dem Vorsitzenden dann das Misstrauen ausgesprochen, hat das jedoch keine rechtliche Relevanz, denn innerhalb des Vereinsrechts ist die Vertrauensfrage nicht derfiniert.
    Bei aller juristischen Spitzfindigkeit, ist jedoch dem Vorstandsmitglied, dem das Misstrauen ausgesprochen worden ist, der Rücktritt anzuraten.
    Gruß
    IC

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