Prüfung vom Finanzamt

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 8 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Volk007

    Als Kassier eines Vereins gebe ich alle drei Jahre eine Erklärung beim Finanzamt ab und bekomme dann meinen Bescheid.
    Ich mache das nun schon ein paar Jahre und es gab in unserem Verein noch keine spezielle Prüfung der Bücher durch das Finanzamt.
    Nun zu meiner Frage:
    Ist man, wenn man den Bescheid bekommen hat, vom Finanzamt entlasstet oder kann das Finanzamt auch Jahre später noch
    eine Prüfung veranlassen?

    Kein Profilbild vorhanden Hexe395

    Hallo,

    und ja!
    Sollten irgendwann Unklarheiten seitens des Finanzamts entstehen, wird in der Regel eine Betriebsprüfung angeordnet. Eine Verjährung der Steueransprüche erfolgt in der Regel vier Jahre nach dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steueransprüche entstanden sind.

    Hoffe geholfen zu haben.

    Kein Profilbild vorhanden Volk007

    Hallo Hexe395,
    vielen Dank für die Auskunft 😉

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wobei man nach 10 Jahren keine Prüfung mehr zu fürchten braucht, da die Aufbewahrungspflicht für max. 10 Jahre gilt. Danach können alle Unterlagen vernichtet werden.

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