Rechnung für musikalischen Auftritt

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Claidhmhor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    unsere schottische Dudelsackkapelle (e.V., nicht gemeinnützig) spielt auf diversen Veranstaltungen, wie z.B. Highlandgames, Stadt- oder Firmenfesten.

    Wie genau muss unsere Rechnung an den Veranstalter aussehen? Müssen wir Steuer ausweisen und eine Steunernummer angeben? Durch diese Auftritte haben wir im Jahr ca. einen Umsatz von 6000 € abzügl. Fahrtkosten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alexander Voss

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Rechnungen, die im Geschäftsverkehr eingesetzt werden, müssen bestimmte Vorschriften erfüllen:
    – Absender und Firmenname (Organisationsform) des Leistenden
    – Anschrift des Kunden
    – Rechnungsdatum
    – Rechnungsnummer
    – Erklärung der Artikel bzw. der Leistungen
    – Einzelpreise
    – Gesamtpreis
    – Umsatzsteuer-ID Nr. (nur wenn umsatzsteuerpflichtig)
    – Bankverbindung

    Wenn der Verein umsatzsteuerpflichtig ist (Einnahmen pro Jahr über 17.500 Euro), dann muss er Nettobeträge und die Umsatzsteuer separat aufführen.

    Ansonsten kann er Bruttobeträge aufführen. Auf die Rechnung muss er dann allerdings schreiben, dass er Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UstG ist.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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