Rechnungen, die im Geschäftsverkehr eingesetzt werden, müssen bestimmte Vorschriften erfüllen:
– Absender und Firmenname (Organisationsform) des Leistenden
– Anschrift des Kunden
– Rechnungsdatum
– Rechnungsnummer
– Erklärung der Artikel bzw. der Leistungen
– Einzelpreise
– Gesamtpreis
– Umsatzsteuer-ID Nr. (nur wenn umsatzsteuerpflichtig)
– Bankverbindung
Wenn der Verein umsatzsteuerpflichtig ist (Einnahmen pro Jahr über 17.500 Euro), dann muss er Nettobeträge und die Umsatzsteuer separat aufführen.
Ansonsten kann er Bruttobeträge aufführen. Auf die Rechnung muss er dann allerdings schreiben, dass er Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UstG ist.
H. Baumann
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