In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sollten sollten Arbeitsergebnisse einzelner Arbeitsgruppen dargestellt und besprochen werden. Mit der Einladung zu dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde auch die Tagesordnung bekanntgegeben. Laut dieser dann auch mit einem Bericht des Vorstandes / Versammlungsleiters. Dieser Bericht artete aber eher dazu aus ein Mitglied welches vorher im erweiterten Vorstand tätig war persönlich anzugreifen und nicht zutreffende Sachverhalt aus der Vorstandstätigkeit sowie aus dessen privaten Umfeld darzulegen.
Da der Bericht des Versammlungsleiters protokoliert wird stellt sich jetzt die Frage ob das Mitglied rechtliche Möglichkeiten hat dagegen vorzugehen.