Reisekosten

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 6 months von  FriedelVogt.
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  • Kein Profilbild vorhanden Schnupfnase

    Was kann bei einer erforderlicher Reise für den Verein gerechnet werden? In der Vergangenheit hatten wir eine Regelung bezüglich Hotelkosten und km-Geld. Doch inzwischen die Preise sehr gestiegen. Die tatsächlichen Kosten liegen weit über der Vereinbarung.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Egal wie die Preise gestiegen sind. Es gilt das Bundesreisekostengesetz, an das man sich strikt halten muss. Spätestens bei der Steuererklärung fällt das dem Finanzamt auf und dann gibt es richtig Ärger und wird richtig teuer. Das Finanzamt könnte Steuerhinterziehung vermuten.

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Außer dem Bundesreisekostengesetz gilt natürlich vorrangig das BGB. Es können die Kosten abgerechnet werden, die notwendig sind. Wenn die über den Pauschalen aus dem BRKG liegen, müssen sie nachgewiesen werden. In dem Fall müssen aber alle Kosten (dieser Reise) nachgewiesen werden. Es ist nicht möglich, z.B. für die Hinfahrt nach Pauschale abzurechnen, und für die Rückfahrt höhere Kosten nachzuweisen. In dem Fall muss Hin- und Rückfahrt nachgewiesen werden (Fahrtenbuch und Tankquittungen oder Fahrkarten bzw. Quittungen für Fahrkarten).

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