Rücklastschrift des Mitgliedsbeitrags

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 3 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
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  • Kein Profilbild vorhanden yvilienchen

    Aktuell sind die Mitgliedsbeiträge des 2. Halbjahres fällig.
    Dabei habe ich jetzt den Fall eines Mitglieds, dass eine „Rücklastschrift wegen Widerspruch des Zahlungspflichtigen“ durchgeführt hat.
    Dieses Mitglied nimmt nicht mehr aktiv am Training teil, allerdings hat es auch nie gekündigt.
    Eine Kündingung geht bei uns nur zum Ende des Jahres, so das der Mitgliedsvertrag ja noch aktuell gültig ist und der Beitrag gezahlt werden „sollte“.

    Ich würde gern dem Mitglied einen Brief schreiben, weiß allerdings nicht, wie ich diesen rechtssicher verfassen muss.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Beispiel:
    Nicht durchgeführte Einzugsermächtigung der Mitgliedsbeiträge für „VEREIN“

    Sehr geehrtes Mitglied xy,

    am 16.03.2015 hatten wir unsere Bank mit dem Einzug des Vereinsbeitrages 2015 beauftragt.

    Leider wurde das uns erteilte SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) vom 20.02.2018 durch Ihre Bank nicht ausgeführt. Hierdurch bedingt steht der fällige Mitgliedbeitrag in Höhe von „BETRAG“ und angefallene Rücklastschriftgebühren in Höhe von „BETRAG“ nun wieder offen. Wir bitten Sie den Gesamtbetrag in Höhe von „BETRAG“ bis zum 30.03.2015 auf unser Vereinskonto auszugleichen.

    Wir bedanken uns im Voraus und verbleiben für den Vorstand des „VEREIN“

    NAME
    FUNKTION
    —————-
    So schreiben wir unsere Mitglieder an, wenn die Lastschrift nicht durchgeführt wird.
    Sollte dann immer noch nicht gezahlt worden sein, gibt´s eine offizielle Mahnung. Im Schlusssatz steht dann schon was von gerichtlichen Mahnverfahren.
    Spätestens nach der Mahnung wird gezahlt. Das gerichtl. Mahnverfahren mussten wir noch nie anwenden.
    Was dann allerdings passieren kann, ist die Kündigung des Mitgliedes.

    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    hier ist ein weiterer interessanter Beitrag zum Thema Mahnung:

    https://www.vereinswelt.de/mahnung

    Viel Erfolg weiterhin bei Ihrer Vereinsarbeit

    Ihr Redaktions-Team Vereinswelt

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