Rücktritt als Kassenprüfer

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 11 months von  hbaumann.
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    Der Vorstand stellte die zur Kassenprüfung benötigten und mehrfach angeforderten Unterlagen nicht zur Verfügung.
    Außerdem verweigerte er die Einsichtnahme in diverse Unterlagen.
    Die Erstellung des Kassenprüfberichts war deshalb nicht möglich.

    Ich möchte nun das Amt als Kassenprüfer mit sofortiger Wirkung niederlegen.
    Was muss ich dabei beachten:
    Schriftliche Rücktrittserklärung per Einschreiben an den Vorstand?
    Oder mündliche Rücktrittserklärung in der bevorstehenden Mitgliederversammlung?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Sie sollten Ihren Rücktritt erst bei der nächsten Mitgliederversammlung bekanntgeben. Dort können Sie dann noch auf die Missstände hinweisen und der MV vorschlagen, den Vorstand nicht zu entlasten, da dieser offensichtlich etwas zu verheimlichen hat.

    Sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt, können Sie Ihren Rücktritt dann in der MV mündlich erklären und darauf bestehen, dass das in das Protokoll aufgenommen wird.

    Auch, wenn Sie nicht in der MV zurücktreten, ist eine mündliche Kündigung gültig. Besser ist es aber, diese schriftlich zu machen. Sie können das Schreiben unter Zeugen einem Vorstandsmitglied aushändigen, es natürlich auch per Einschreiben schicken. Achten Sie auch darauf, dass die Mitglieder des Vereins darüber informiert werden, denn schließlich wurden Sie durch diese gewählt.

    H. Baumann

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