Rücktritt des 1. Vorsitzenden

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 1 month von  hbaumann.
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    Unser 1. Vorsitzende hat angekündigt seinen Vorsitz bis zur Neuwahl ruhen zulassen(wegen Streit im Vorstand),hat er somit sein Amt nieder gelegt und ist aus dem Vorstand ausgeschieden?

    hbaumann hbaumann

    Im Vereinsrecht gibt es den Begriff Ruhenlassen eines Vorstandsamtes nicht. Wenn man gewählt ist, muss man sein Amt auch ausüben. Will man die Funktion nicht mehr wahrnehmen, muss man zurücktreten.
    Auch wenn Ihr Vorsitzender zurzeit nichts tut, ist er weiterhin voll in der Verantwortung und haftet auch weiterhin. Er soll sich also entscheiden – entweder richtig weitermachen oder sein Amt durch eine ordentliche Rücktrittserklärung niederlegen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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