Rücktritt des Kassenwarts – Pflicht zur Teilnahme an Vorstandssitzung ?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 11 months von  PTS.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden PTS

    Der Kassenwart hat sein Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt aber die nächste Vorstandssitzung steht an. Muss/darf er daran teilnehmen ?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Nein, da er ja mit sofortiger Wirkung zurückgetreten ist. Somit ist er mit Ausspruch seines Rücktrittes kein Vorstandsmitglied mehr.
    Der Vorstand sollte sich jedoch sehr zügig alle Unterlagen des Kassierers übergeben lassen, incl. Kasse. Ich empfehle dann eine sofortige Kassenprüfung um evt. Ungereimtheiten schnell klären zu können.
    Ebenso sollten Sie evtl. Kontoermächtigungen zurücknehmen und schnellstmöglich einen neuen Kassenwart wählen.
    Eine Entlastung des Kassierer ist jedoch damit noch nicht erfolgt.

    Kein Profilbild vorhanden PTS

    Der Kassenwart hat die Unterlagen bereits im Juni in die Hände des 1. Vorsitzenden übergeben und seitdem keine Einsicht mehr in die Barkasse des Vereins gehabt.
    Zahlungen via Konto können immer nur durch 2 Vorstandsmitglieder getätigt werden.

    Ist es ratsam das Finanzamt sowie das Registergericht von der Amtsniederlegung zu unterrichten ?

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.