Hallo Carina,
vom Grundsatz her reicht es ,wenn Du einem Vorstandsmitglied mündlich erklärst, das Du zurücktreten möchtest. Sobald der Vorstand oder ein Vorstandsmitglied die Kündigung zur Kenntnis genommen hat, kannst Du den Rücktritt nicht mehr widerrufen. Du müsstest Dich dann neu für die Funktion wählen lassen.
Tom hat natürlich recht, wenn er sagt, Schriftform oder Einschreiben ist besser. Man hat etwas in der Hand, falls es zum Streit um Fristen oder “ ist bei uns nicht angekommen“ geht.
Schreib doch den Rücktritt und lass Ihn Dir vom Vorsitzenden oder stellv. Vorsitzenden auf einem Durchschlag des Rücktrittes quittieren.
Denke daran, dass alle Unterlagen des Kassenwartes an den Vorstand ausgehändigt werden müssen.
Lieben Gruß