Rücktritt Kassenwart zum Jahresende

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 6 months von  Bernibaer.
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  • Kein Profilbild vorhanden carina

    Hallo zusammen, wie muss die Schriftform aussehen wenn ich das Amt Kassenwart zum Ende des Jahres niederlegen will?
    Reicht eine e-mal an meinen 1. Vorsitzenden oder muss der Rücktritt per Einschreiben erfolgen?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Schriftform und Einschreiben ist immer besser.
    So habe Sie einen Nachweis, dass Sie die Kündigung auch tatsächlich ausgesprochen haben.

    Kein Profilbild vorhanden Bernibaer

    Hallo Carina,
    vom Grundsatz her reicht es ,wenn Du einem Vorstandsmitglied mündlich erklärst, das Du zurücktreten möchtest. Sobald der Vorstand oder ein Vorstandsmitglied die Kündigung zur Kenntnis genommen hat, kannst Du den Rücktritt nicht mehr widerrufen. Du müsstest Dich dann neu für die Funktion wählen lassen.
    Tom hat natürlich recht, wenn er sagt, Schriftform oder Einschreiben ist besser. Man hat etwas in der Hand, falls es zum Streit um Fristen oder “ ist bei uns nicht angekommen“ geht.
    Schreib doch den Rücktritt und lass Ihn Dir vom Vorsitzenden oder stellv. Vorsitzenden auf einem Durchschlag des Rücktrittes quittieren.

    Denke daran, dass alle Unterlagen des Kassenwartes an den Vorstand ausgehändigt werden müssen.

    Lieben Gruß

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