Rücktritt vom Austritt

  • Dieses Thema hat 8 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 months, 3 weeks von  Klaudia2023.
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  • Kein Profilbild vorhanden Klaudia2023

    Hallo!

    Folgender Sachverhalt:

    Ein Mitglied ist zum 31.12.21 aus dem Verein ausgetreten. Bei der Mitgliederversammlung am 02.12.2021 hat es seinen Rücktritt vom Austritt erklärt. Da damals nicht bekannt war, ob und wie das möglich ist, wurde vereinbart, dass dies geprüft werden müsse.
    Es ist nichts weiter geschehen. Das Mitglied (Schatzmeister) ist seither weiter bei allen Sitzungen dabei und nutzt sein Stimmrecht.

    Ich habe die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Er vertritt die Auffassung, dass der Rücktritt vom Austritt durch die Vorstandschaft hätte angenommen werden müssen. Das ist nicht erfolgt.

    Ich habe dieses Rechtsgutachten allen Beteiligten zukommen lassen. Sie bestreiten den Inhalt.

    Der Rücktritt vom Austritt trifft auch noch auf drei weitere Vereinsmitglieder zu. Auch diese nehmen an allen Sitzungen teil, nutzen ihr Stimmrecht und bestreiten den Inhalt des Rechtsgutachtens.

    Beim Registergericht war ich bereits vorstellig. Es ist nicht zuständig.

    Meine Frage:
    Wie muß ich vorgehen, um diese ehemaligen Mitglieder definitiv zu überzeugen? Oder wie kann die Unzulässigkeit ihres weiteren Verbleibs im Verein festgestellt werden?

    Vielen Dank!

    Klaudia

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Einen Rücktritt vom Rücktritt oder Austritt gibt es nicht. Das Registergericht ist hierfür auch überhaupt nicht zuständig! Das ist eine Angelegenheit des Vereins auf Grundlage der Satzung etc..
    Vom Grundsatz her müsste er einen neuen Aufnahmeantrag/Beitrittserklärung abgeben.

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    Kein Profilbild vorhanden Klaudia2023

    Danke.

    Das ist ja das Problem.

    Ich weiß das und habe es mit dem Gutachten bekannt gegeben. Die Ausgetretenen behaupten schlicht, dass sie das nicht interessiere und nehmen weiter an Sitzungen teil.

    In der Satzung steht dazu nichts. Müsste ja nur was drin stehen, wenn es von der allgemeinen Rechtslage abweichen würde. Oder?

    An welches Gericht muss ich gehen und wie nennt sich der Klagevorwurf?

    VG

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Rechtlich gesehen, war sein Austritt eine Willenserklärung.
    Nach BGB § 130 hat diese Willenserklärung, nämlich die Erklärung des Austrittes, euch ja erreicht und wurde zu diesem Zeitpunkt wirksam.
    Schaut euch mal den §130 an. Der ist selbsterklärend. (https://dejure.org/gesetze/BGB/130.html)
    Demnach, je nachdem wie die Austrittsregelungen in der Satzung sind, bei uns ist ein Austritt, egal wann das Schreiben eingeht, stehts erst zum 31.12. möglich, ist er ggf. noch bis zum Datum X Mitglied.
    Sobald er kein Mitglied mehr ist, hat er auf einer MV nichts mehr zu suchen. Der Vorstand ist in diesem Fall der Hausherr und kann Personen die nicht Vereinsmitglied sind der Sitzung verweisen. Davon würde ich dann auch rigoros gebrauch machen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, wäre dies Hausfriedensbruch und er kann auch polizeilich entfernt werden. Aber zu welchen Maßnahmen ihr greift, müsst ihr abwägen.

    Kein Profilbild vorhanden Klaudia2023

    Vielen Dank!

    Sind Sie Rechtsanwalt?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Leider oder Gott sei Dank nein, je nach Sichtweise. 😉
    Aber inzwischen 18 Jahre Vorstandserfahrung.

    Kein Profilbild vorhanden Klaudia2023

    Schade 🙁

    Ich benötige einigermaßen dringend jemanden Versierten für eine telefonische Rechtsberatung.

    Ist zu kompliziert, hier immer hin und her zu schreiben.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Mal auf Facebook (https://www.facebook.com/groups/Vereinswelt) nachfragen. Da ist noch mehr los als hier. Vielleicht ist da auch ein Rechtsanwalt darunter.

    Kein Profilbild vorhanden Klaudia2023

    Vielen Dank, Tom.

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