Rücktritt vom Vorstand nicht zur Unzeit, wie?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 8 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden beluga

    Ich möchte schnellstmöglich von meinem Amt als 1. Vorsitze zurücktreten. Wir sind im Vorstand zu zweit und nur gemeinsam handlungsfähig.
    Ich plane, dem anderen Vorstand meinen Rücktritt zu einem bestimmten Termin(ordentliche JHV) mitzuteilen, damit der Rücktritt nicht zur Unzeit geschieht und der Verein Vorsorge treffen kann(neuen Vorstand suchen).In unserer Satzung steht allerdings, dass man solange im Vorstand bleibt, bis ein neuer gewählt ist?Gilt das auch bei einem Rücktritt aus familiären u persönlichen Gründen?Falls sich kein neuer Vorstand findet, ist der Verein handlungsunfähig, eine Löschung meiner Person wäre also nur mit Notvorstand möglich-muss ich dann für die Kosten aufkommen?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ein Vorstandsmitglied kann jederzeit sein Amt niederlegen. Sollte der Verein dadurch allerdings handlungsunfähig werden – was bei Ihnen der Fall wäre – spricht man von der Unzeit, wenn nicht ein wichtiger Grund geltend gemacht werden kann. Sie sollten daher dem Verein ausreichend Zeit und Gelegenheit geben, sich um einen Nachfolger zu bemühen. Auch wenn dann keiner gefunden werden sollte, müssen sie für evtl. Kosten nicht mehr aufkommen. Wenn abzusehen ist, dass es langfristig keinen Kandidaten geben wird, kann der Verein auch eine Satzungsänderung vornehmen, wonach dann die Vorstandsmitglieder alleivertretungsberechtigt sind.

    Die sog. Übergangsklausel, nach der man so lange im Amt bleibt, bis ein neuer Vorstand gewählt wurde, gilt nicht bei einem freiwilligen Rücktritt.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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