Rückwirkend die Mitgliedschaft Kündigen.

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 5 months von  hbaumann.
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    Dieses Problem tauchte auf, da bei uns im Verein einige Parzellen von der Stadt gekündigt wurden. Diese Pachtverträge wurden rückwirkend zum 01.01.2014 gekündigt.
    Nun hat das Mitglied Rückwirkend die Mitgliedschaft gekündigt. Dieses habe ich nicht akzeptiert, da in der Satzung vorgegeben ist, das die Mitgliedschaft nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich ist.
    Habe ich das richtig gemacht?

    hbaumann hbaumann

    Entscheidend ist, was in der Satzung steht, da das Mitgliedschaftsverhältnis zum Verein besteht und nicht zur Stadt. Enthält die Satzung keine Klausel, dass die Mitgliedschaft außerordentlich gekündigt werden kann, wenn – wie in Ihrem Fall – die Nutzung einer Parzelle nicht mehr möglich ist, gilt die Kündigungsfrist so, wie sie in der Satzung festgeschrieben ist – also zum Jahresende. Das Mitglied hat demzufolge auch noch den vollen Beitrag zu zahlen.

    H. Baumann
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