Situation: Die Posten des 1. Vorsitzendenden und des Schatzmeisters wurden von der gleichen Person geführt. Der Schatzmeister war während seiner 2-jährigen Amtszeit nach einem halben Jahr aus dem Verein ausgetreten, und der 1. Vorsitzende hatte das Amt übernommen. Warum nach einem halben Jahr nicht gefragt wurde, ob jemand bereit wäre, das Amt des Schatzmeisters zu übernehmen, weiß ich nicht, spielt vielleicht keine rechtliche Rolle.
Die Mitglieder haben noch nie eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung auf der JHV bekommen, das wurde bisher immer mündlich berichtet. Letztes Jahr war ein Ausnahmejahr, weil für eine besondere Veranstaltung viel Geld zur Verfügung stand, dass Mitglieder ohne Prüfung eines sachlichen Hinterhaltes für diese Veranstaltung beantragen konnten. Davon wurde wohl reichlich Gebrauch gemacht. Denn nun ist sehr viel Geld weg.
Die Kassenprüfer haben stichprobenmäßig (wie und was wurde nicht gesagt) geprüft und die Entlastung empfohlen, die Mitglieder sind dieser Empfehlung gefolgt. Es gibt Mitglieder, die geschockt waren, dass so viel Geld verbraten worden war, und es ergaben sich nach der JHV Fragen zu den Ausgaben, von denen wir worher nicht wußten, dass sie angefallen waren.. Nun habe ich heute im Web gelesen, dass wohl eine Aufstellung der Ein- und Ausgaben doch nicht zwingend gesetztlich vorgeschrieben ist, und wenn die Vereinssatzung es nicht vorsieht, dann so korrekt sei.
Nach der JHV erhielt ich von einem Kassenprüfer die Aussage, dass eben jene vertraulichen Anträge auf finanzielle Förderung der einzelnen Mitglieder nicht eingesehen werden durften.
Der neu gewählte Schatzmeister scheint hingegen sehr gut bewandert zu sein, hat aber bis heute noch nicht die Unterlagen zur Ausübung seines Amtes erhalten.
Ich bin mir sicher, dass Kassenprüfer alle Anträge auf finanzielle Förderung der Mitglieder einsehen dürfen sollten. Was soll ich davon halten, dass es verweigert wurde? Wie kann ich mich am besten verhalten?