Hallo Ingrid,
Ihr Verein macht mit der Übernahme der Kosten für ein Essen für jedes an dem Seminar teilnehmende Mitglied den Mitgliedern ein Geschenk. Das ist durch den Gesetzgeber im Vereinsrecht im Hinblick auf Geldgschenke klar geregelt. Bei Sachgeschenken liegt das Limit bei 40 Euro pro Jahr pro Vereinsmitglied. Zu diesen Zuwendungen, die das Gemeinschaftsgefühl der Vereins fördern sollen, zählt unter anderem auch freies Essen und Getränke. Das Limit von 40 Euro pro Jahr pro Mitglied ist im Hinblick auf Ihre Gemeinnützigkeit vor dem Finanzamt ganz besonders zu beachten. Die Verwendung der entsprechenden Summe aus der Vereinskasse ist demnach bei Einhaltung der Geschränkung durchaus legitim.
Gruß
mouche