Seminar durchführen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 11 months von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden Ingrid

    guten abend

    Wir sind ein gemeinnütziger Verein und wollen für Mitglieder ein 3-tägiges Seminar in einem Freizeitheim durchführen.
    Fahrtkosten und Übernachtung werden privat bezahlt um die Vereinskasse zu schonen, Verpflegung will der Verein übernehmen.
    Ist das korrekt, oder ist dabei noch was zu beachten?
    Danke für die Antwort

    Gruß
    Ingrid

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Ingrid,
    Ihr Verein macht mit der Übernahme der Kosten für ein Essen für jedes an dem Seminar teilnehmende Mitglied den Mitgliedern ein Geschenk. Das ist durch den Gesetzgeber im Vereinsrecht im Hinblick auf Geldgschenke klar geregelt. Bei Sachgeschenken liegt das Limit bei 40 Euro pro Jahr pro Vereinsmitglied. Zu diesen Zuwendungen, die das Gemeinschaftsgefühl der Vereins fördern sollen, zählt unter anderem auch freies Essen und Getränke. Das Limit von 40 Euro pro Jahr pro Mitglied ist im Hinblick auf Ihre Gemeinnützigkeit vor dem Finanzamt ganz besonders zu beachten. Die Verwendung der entsprechenden Summe aus der Vereinskasse ist demnach bei Einhaltung der Geschränkung durchaus legitim.
    Gruß
    mouche

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