Spendenannahme in Bezug § 3 Absatz 1 TVöD-AT

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 9 months von  Country.
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    Bin 2. Vorsitzender eines Rehkitzrettungsvereins und im Berufsleben städtischer Angestellter. Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit habe ich mit der Projektabwicklung von städtischen Maßnahmen zu tun. Nun hat einer dieser Firmen einen größeren Betrag dem Verein gespendet. Der Verein erst gegründet wurde, bin ich darin rechtlich unerfahren und habe sicherheitshalber die Spende bei meinem Arbeitgeber- der Stadt- angezeigt. Nun habe ich vom Arbeitgeber ein Schreiben erhalten worin steht, dass ich als 2. Vorsitzender eine Spende angenommen und damit gegen den § 3 Absatz 1 TVöD-AT verstoßen habe. Da ich die Spende aber sofort beim Arbeitgeber angezeigt habe, wird dem Verein ausnahmsweise die Spende belassen. Nun muss ich Bedenken haben, dass Firmen, mit denen ich dienstlich zu tun habe, spenden, denn die müsste ich melden, um nicht in den Verdacht der unrechtmäßigen Spendenanahme ztu geraten. Nun ist meine Frage, ob ich tatsächlich als Mitarbeiter der Stadt Spenden ablehnen muss, weil ich mit dem Spender (AN der Stadt) zu tun habe? Über eine Info wäre ich sehr dankbar!
    Country

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Bitte mal den Wortlaut hier aufzeigen zu § 3 Absatz 1 TVöD-AT!

    Kein Profilbild vorhanden Country

    (2) 1Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. 3Werden den Beschäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen.

    Darauf bezieht sich mein AG. Persönlich habe ich nichts angenommen noch dem AN Vergünstigungen eingeräumt!

    Kein Profilbild vorhanden Country

    (2) 1Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. 3Werden den Beschäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen.

    Persönlich habe nichts angenommen noch der Fa. Vergünstigungen eingeräumt.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    du hasst nicht gegen § 3 Absatz 1 TVöD-AT verstoßen. Der AG kann nicht über Geschenke des Vereins verfügen. „wird dem Verein ausnahmsweise die Spende belassen“ großzügige Geste, aber nicht machbar.

    In der Zukunft brauchst du keine Geschenk, die an den Verein gehen dem AG melden. Hier muss man unterscheiden Arbeitsrechtsverhältnis/Beamtentum und Nebentätigkeit.
    Wichtig ist nur, die Nebentätigkeit wurde beim AG angegeben (wovon ich ausgehe) und das während deiner Tätigkeit keine Gespräche mit den Firmen über den Verein laufen.

    Kein Profilbild vorhanden Country

    Danke Rosa, das hilft mir sehr!
    Viele Grüße
    Country

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