Spendenbescheinigung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Britt

    Habe da mal eine Frage.
    Wenn ein ehemaliger Vermieter den Verein den Mietrückstand erlässt, der bis 2008 entstanden ist, kann man ihn dafür eine Spendenbescheinigung ausstellen?
    Evtl. kann es passieren, dass er auch noch einen Teil der Nebenkosten erlässt? Wie sieht es mit Spendenbescheinigung hier aus. Wenn keine Spendenbescheinigung, was könnte man denn machen. Er hat ja schließlich auch einen Verlust erlitten.
    Vielen Dank schon mal im voraus.

    hbaumann hbaumann

    Sofern die Mietforderungen auch noch in 2013 rechtmäßig und nicht verjährt sind, würde es gehen. Er soll Ihnen eine ganz normale Forderung schreiben – also eine Mietrechnung – und da raufschreiben, dass er auf die Bezahlung verzichtet, da es sich um eine Spende handelt. Dann können Sie ihm eine Barspendenbescheinigung aktuell für das Jahr 2013 ausstellen. Rückwirkend geht nicht.

    Dennoch empfehle ich Ihnen, vorher mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater zu reden. Solche Aktionen sind schließlich nicht alltäglich.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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