Eine Privatperson (Frau A.) hat im Zuge von Corona Gesichtsmasken aus eigenen Stoffen selbst genäht und diese dann gegen eine freiwillige Spende (statt Verkaufspreis) an Familie/Freunde/Bekannte abgegeben. Anschließend hat Frau A. sich entschlossen, den zusammengekommenen Gesamtbetrag an unseren gemeinnützigen Verein zu spenden. Darf unser Verein für diesen Spendenbetrag eine Spendenbescheinigung über den Gesamtbetrag zugunsten von Frau A. ausstellen? Das Geld stammt ja nicht direkt aus dem Privatvermögen der Spendeneinzahlerin (Frau A.). Außerdem haben die Masken-Empfänger ja für die freiwillige „Spende“ (statt Verkaufpreis) in Form der Maske eine Gegenleistung erhalten.
Im Verwendungszweck der Spendenüberweisung, der ja auch für das Finanzamt lesbar ist, hat die Frau A. „Erlös freiwilliger Spenden für selbstgenähte Gesichtsmasken“ angegeben.
Darf Frau A. über den Gesamtspendenbetrag eine Spendenbescheinigung von uns ausgestellt erhalten?
Vielen Dank für eine Antwort!